33. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz

(gültig ab 18.03.2022)

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der aktuell gültigen 33. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz vom 01.04.2022 (gültig seit 03.04.2022) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 01.05.2022.
– Die Sportausübung ist für eine unbegrenzte Anzahl an Personen ohne Einschränkungen möglich.
– Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich.
– Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist ohne Einschränkungen möglich.
– Die 3G Kontrollen entfallen.
Bei größeren Treffen oder Begegnungen einer Vielzahl von Personen kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung das Infektionsrisiko vermindern.

Mit freundlichen Grüßen
Südwestdeutscher Fußballverband e.V.

Aktuellle Corona Regeln – Stand 01.04.2022 Formular Gastverein

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